kaskoversichern

kaskoversichern
kạs|ko|ver|si|chern <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Versicherungsw.):
gegen vom Fahrer od. Halter am eigenen Fahrzeug verursachte Schäden versichern:
einen Neuwagen würde ich schon k.;
der Wagen ist kaskoversichert.

* * *

kạs|ko|ver|si|chern <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.>: gegen vom Fahrer od. Halter am eigenen Fahrzeug verursachte Schäden versichern: Sie können Ihren VW ... schon für DM 395,- für ein ganzes Jahr k. (Gute Fahrt 4, 1974, 61); kaskoversichert sein.

Universal-Lexikon. 2012.

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