- kaskoversichern
- kạs|ko|ver|si|chern <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Versicherungsw.):gegen vom Fahrer od. Halter am eigenen Fahrzeug verursachte Schäden versichern:einen Neuwagen würde ich schon k.;der Wagen ist kaskoversichert.
* * *
kạs|ko|ver|si|chern <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.>: gegen vom Fahrer od. Halter am eigenen Fahrzeug verursachte Schäden versichern: Sie können Ihren VW ... schon für DM 395,- für ein ganzes Jahr k. (Gute Fahrt 4, 1974, 61); kaskoversichert sein.
Universal-Lexikon. 2012.